Profitieren Sie von zahlreichen Fördermöglichkeiten beim Immobilienkauf
Eine Immobilie in Deutschland zu kaufen ist häufig sehr teuer. Damit Sie Ihren Traum von den eigenen Wänden nicht gleich begraben müssen, ist es sinnvoll, sich die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, die Bund und Länder zur Verfügung stellen, im Vorfeld einmal genauer anzuschauen.
Hinweis
Informieren Sie sich gründlich und frühzeitig, welche Förderungen für
Sie infrage kommen und beantragen Sie diese unbedingt vor Baubeginn.
KfW-Förderung
Erhalten Sie Zugang zu günstigen Krediten und Zuschüssen der staatlichen KfW Bankengruppe, die sich ganz einfach mit allen Baukrediten kombinieren lassen. Denn wer energiesparende Wohnformen baut oder kauft, energetisch saniert, altersgerecht umbaut oder erneuerbare Energien nutzt wird von der KfW mit Förderungen belohnt. Sie sparen damit nicht nur Energie und Kosten, sondern tun gleichzeitig etwas für die Umwelt. Die Vergabe der Mittel setzt voraus, dass der Antragsteller das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen kann.
Förderprogramme der Bundesländer
Neben den staatlichen Fördermitteln der KfW
bietet jedes Bundesland eigene Förderungen für den Kauf oder Bau einer
Immobilie an. Diese sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich.
Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Arten der Förderung es für
Ihren Wohnort gibt. Des Weiteren informieren unsere Experten Sie auch
darüber, wie diese mit bundesweiten Förderprogrammen kombinierbar sind.
Wohn-Riester
Wohn-Riester stellt eine Art der staatlichen Förderung dar, dass es Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie schneller abzuzahlen. Ziel ist es hierbei, dass Sie im Alter mietfrei wohnen können. Wohn-Riester wird deshalb auch als Eigenheimrente bezeichnet, weil dies eine Art der Altersvorsorge ist.
Damit Sie die Förderung nutzen können, gelten einige Bedingungen:
- Sie müssen die Immobilie selbst nutzen.
- Das Darlehen muss bis zum Beginn der Rente beglichen sein.
- Sie müssen mindestens 4 % Ihres jährlichen Bruttogehalts zur Tilgung des Kredits aufwenden. Nur so erhalten Sie die volle Zulage. Diese liegt bei maximal 175 Euro pro Jahr.
Wohnungsbauprämie
Sollten Sie einen Bausparvertrag haben z. B. von der LBS, dann können Sie auch die Wohnungsbauprämie nutzen. Folgende Bedingungen gelten bei der Prämie:
- Sie sind über 16 Jahre alt und zahlen jährlich mindestens 50 € in einen Bausparvertrag ein.
- Ab 2021 darf bei ledigen Personen das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, egal ob Sie ein Eigenheim kaufen, bauen oder modernisieren wollen.
Arbeitnehmersparzulage
Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Unternehmen gezahlt bekommen, können Sie diese ebenfalls in Ihr Eigenheim investieren, z. B. in einen LBS-Bausparvertrag.
Folgende Bedingungen gelten hierfür: Das zu versteuernde Einkommen liegt unter 17.900 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Stand: April 2021