Tipps für ein korrektes Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben zu verfassen ist zum Glück nicht besonders schwierig – zumindest, wenn man weiß, worauf es ankommt. Wir haben Ihnen alle wichtigen Punkte in Kürze zusammengefasst.
Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Prüfen Sie, zu welchem Termin Ihr Mietverhältnis beendet werden soll und halten Sie die Fristen ein. Stellen Sie den rechtzeitigen Zugang der Kündigung sicher. Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben.
Wie man ein Kündigungsschreiben verfasst
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Verfassen Sie einen Brief, den Sie eigenhändig unterschreiben und Ihrem Vermieter per Post (am besten per Einschreiben) zuschicken oder persönlich (unter Zeugen) überreichen.
- Eine Kündigung per Fax, SMS, E-Mail oder sogar Telefon ist unwirksam.
Die Kündigung muss von allen Mietern gegenüber allen Vermietern ausgesprochen werden.
- Sprechen Sie in Ihrem Brief alle Vermieter persönlich an und stellen Sie sicher, dass alle Hauptmieter eigenhändig unterschreiben.
Was im Kündigungsschreiben stehen muss.
- Eigene Anschrift/Kontaktdaten und Anschrift des Vermieters.
- Angabe Adresse der Mietwohnung inklusive Stockwerk.
- Zeitpunkt der Kündigung (genaues Datum).
- Empfehlenswert: Hinweis, dass falls das Schreiben beim Vermieter zu spät eintrifft, die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.
- Mitteilung, ob eine fristgerechte bzw. fristlose Kündigung vorliegt.
- Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen.
- Hinweis, dass man sich mit dem Vermieter wegen eines Übergabetermins in Verbindung setzen wird.
Das war’s! Sie müssen bei der fristgerechten Kündigung der Wohnung keinen Grund angeben.
Stand: April 2021
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine
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deshalb zusätzlich eine individuelle rechtsanwaltliche Beratung
aufzusuchen.