Tipps für ein korrektes Kündigungsschreiben aus Vermietersicht
Für eine rechtmäßige Kündigung eines Mieters, muss das Kündigungsschreiben formell korrekt und inhaltlich vollständig sein. Wir zeigen Ihnen, wie es geht und was Sie beachten müssen.
Allgemein gilt
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Richten Sie die Kündigung an alle im Mietvertrag genannten Personen und unterschreiben Sie (ggf. mit weiteren Vermietern) diese eigenhändig. Versenden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben.
- Halten Sie sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen:
- Mietdauer < 5 Jahren: 3 Monate
- Mietdauer 5-8 Jahre: 6 Monate
- Mietdauer > 8 Jahre: 9 Monate
- Gemäß § 573 Abs. 1 BGB können Sie als Vermieter nur kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben.
Ein berechtigtes Interesse zur Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor bei
- Vertragspflichtverletzungen: Der Mieter verstößt regelmäßig gegen seine mietvertraglichen Pflichten oder zahlt regelmäßig die Miete unpünktlich (BGB 573 Abs. 2 Satz 1).
- Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder Angehörige (BGB 573 Abs. 2 Satz 2).
- Wirtschaftliche Verwertung: Ein altes Mietshaus soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden (BGB 573 Abs. 2 Satz 3).
Was im Kündigungsschreiben stehen sollte
- Eigene Anschrift/Kontaktdaten und Anschrift des Mieters.
- Angabe zur Adresse der Mietwohnung inklusive Stockwerk.
- Zeitpunkt der Kündigung (genaues Datum).
- Konkreter Kündigungsgrund.
- Hinweis Mieter auf sein Widerspruchsrecht und die gesetzliche Widerspruchsfrist, denn: ein Mieter hat das Recht sich auf die Sozialklausel zu berufen und auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu bestehen z. B. bei fortgeschrittener Schwangerschaft, einem bevorstehenden Schulabschluss oder Examen, bei hohem Alter oder schwerer Krankheit.
- Terminvorschlag für Abnahme und Übergabe der Wohnung inkl. allen Schlüsseln.
- Empfehlung: Widersprechen Sie am besten schon im Kündigungsschreiben einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB.
Der Kündigungsgrund
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, einen nachvollziehbaren Kündigungsgrund anzugeben. Achten Sie hier auf die Vollständigkeit Ihrer Argumente! Ein „Nachreichen“ von Gründen ist nur möglich, wenn diese nach der Kündigung entstanden sind.
Kündigen Sie aufgrund von Vertragsverletzungen, müssen Sie Ihren Mieter diesbezüglich vorher abgemahnt und eine angemessene Frist zur „Beseitigung“ gesetzt haben. Erst nach erfolgloser Abmahnung und nach Ablauf der Frist sind Sie zu einer Kündigung berechtigt.
Wichtig ist, dass Sie den Mieter über den Kündigungsgrund umfänglich in Kenntnis setzen.
Stand: April 2021
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine
Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses
Artikels kann allerdings nicht übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen
deshalb zusätzlich eine individuelle rechtsanwaltliche Beratung
aufzusuchen.