Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Eine Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Bei vielen Mietverhältnissen treten am Ende Konflikte auf, vor allem wenn es um die Rückzahlung dieser Kaution geht. Doch was ist hier seitens des Vermieters erlaubt und was nicht? Wann bekommt man als Mieter seine Kaution zurück?
Grundsätzlich ist der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses und wenn alle Ansprüche erfüllt sind, dazu verpflichtet, die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Zu den möglichen Ansprüchen zählen vereinbarte Schönheitsreparaturen, Kostendeckung für etwaige Schäden in der Wohnung oder offene Forderungen aus Mietzahlungen.
Problem hierbei: Die Frist, innerhalb die Kaution durch den Vermieter zurückgezahlt werden muss, ist gesetzlich nicht bestimmt. In der Praxis liegen die Zeiträume meist zwischen 3 bis 6 Monaten.
Oftmals behalten Vermieter einen Teil der Kaution ein, bis ausstehende Nebenkostenabrechnungen verrechnet wurden. Denn hier könnte es sein, dass die Betriebskosten höher ausfallen und der Mieter nachzahlen muss. Dabei sollte aber nicht die gesamte Kaution einbehalten werden, sondern nur der Teil für die möglichen zusätzlichen Kosten. Spätestens nach 12 Monaten wird die Betriebskostenabrechnung fällig und der Vermieter sollte die Kaution zurückzahlen. Da bei einer Mietkaution eine Verjährungsfrist von drei Jahren besteht, empfehlen wir Ihnen nicht länger als ein Jahr zu warten, bis Sie Ihre Mietkaution zurückfordern. Auch wenn es mühsam ist: Haken Sie regelmäßig bei Ihrem Vermieter nach. Gerne können Sie auch bereits nach drei Monaten eine erste Forderung stellen, zumindest für einen Teil der hinterlegten Kaution.
Falls ein Vermieter die Kaution einbehält, weil der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, muss er den Mieter schriftlich auffordern, die Mängel zu beheben, beispielsweise die offenen Mietzahlungen zurückzuzahlen oder ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen durchzuführen. Erst wenn der Mieter daraufhin nicht reagiert, kann der Vermieter die entstandenen Kosten mit der Kaution verrechnen. Dabei muss er dem Mieter transparent machen, in welcher Höhe welche Kosten angefallen sind und diese auch mit Rechnungen belegen.
Festzuhalten ist: Wenn Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben und keine offenen Forderungen mehr bestehen, sollte der Vermieter innerhalb von 3 bis 6 Monaten, spätestens nach 12 Monaten die Kaution zurückgeben. Es lohnt sich auf jeden Fall, mehrmals beim Vermieter nachzuhaken.
Stand: April 2021