Immobilie mieten

Wann können Mieter einen Nachmieter stellen?

Neuer Job, Nachwuchs oder ein Tapetenwechsel – es gibt viele Gründe, sein Mietverhältnis zu beenden. Wenn Mieter kurzfristig aus ihrem Mietverhältnis aussteigen wollen und kein Sonderkündigungsrecht haben, gilt im Normalfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese kann im Zweifel ganz schön lang sein und zu Überschneidungen und finanziellen Doppelbelastungen führen. Ein Nachmieter kann in diesem Fall die Chance bieten, vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung auszuziehen. Doch geht das so einfach?

Grundsätzlich lohnt sich immer ein Blick in den Mietvertrag. Wenn dort eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, ist es zulässig, einen Nachmieter zu stellen. Wenn eine solche Klausel nicht vorhanden ist, muss der Vermieter die Stellung eines Nachmieters nicht akzeptieren. Er kann es freiwillig tun, muss es aber nicht. Eine Angabe von Gründen für die Ablehnung muss er nicht liefern.

Ohne eine Nachmieterklausel kann unter bestimmten Umständen dennoch ein Nachmieter gestellt werden und zwar dann, wenn es für den Mieter unzumutbar wäre, weiter am Vertrag festgehalten zu werden.

Dies liegt vor:

  • wenn der Mieter aus beruflichen Gründen gezwungen ist wegzuziehen.
  • wenn der Mieter ins Alters- oder Pflegeheim muss.
  • wenn der Mieter heiraten will oder die Wohnung aufgrund von Familiennachwuchs zu klein wird.

Aber auch hier gilt: Der Mieter kommt nur aus dem Mietvertrag raus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter geeignet ist. Kriterien hierfür sind der Fortbestand des Mietverhältnisses (gleiche Miete, gleiche Mietdauer) und dass der Nachmieter solvent ist und die Miete gut bezahlen kann. Außerdem wird dem Vermieter eine Überlegungsfrist gewährt, die bis zu drei Monate gelten kann. Sobald der Vermieter sich für den Nachmieter entscheiden sollte und der Nachmieter auch bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, muss der Mieter keine Miete mehr bezahlen.

Wenn Mieter in eine günstigere Wohnung ziehen wollen oder in die eigenen vier Wände, liegt kein Ausnahmefall vor. Das sind freiwillige Gründe die Wohnung zu wechseln und damit keine Ausnahmefälle. Dennoch lohnt es sich, mit dem Vermieter zu sprechen. Denn viele Vermieter schätzen es, wenn Mieter sich um einen Nachmieter bemühen. Das erspart ihnen selbst den Aufwand und die Zeit, denn die Mieter können sich besser untereinander absprechen.

Wenn der Vermieter, trotz einer vorhandenen Nachmieterklausel, einen geeigneten Nachmieter grundlos ablehnt, hat der Mieter seine Pflicht erfüllt. Er muss seine Miete ab dem Zeitpunkt nicht mehr bezahlen, zu welchem der abgelehnte Nachmieter in die Wohnung eingezogen wäre.

Kommt ein Mieter also durch einen Nachmieter schneller aus seinem Mietvertrag raus?

Die Antwort ist: Nur wenn der Vermieter nichts dagegen einzuwenden hat und ein geeigneter Nachmieter gefunden wird. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, damit Sie sich nicht unnötig Mühe machen.

Stand: April 2021

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