Wann und wie den Mietvertrag richtig kündigen?
Jobwechsel, Nachwuchs, ein Eigenheim oder einfach ein Tapetenwechsel? In allen Fällen müssen Sie Ihren bestehenden Mietvertrag kündigen. Wann Sie das tun sollten und wie genau, haben wir Ihnen im folgenden Artikel zusammengefasst.
Das Kündigen eines Mietvertrags wird dem Mieter verhältnismäßig leicht gemacht.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Fax, E-Mail oder sogar Telefon ist unwirksam. Alle Mieter müssen dabei eigenhändig unterschreiben.
- Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben.
- Sie müssen bei der fristgerechten Kündigung der Wohnung keinen Grund angeben.
- In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Mieterhöhung.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern keine kürzere Frist im Mietvertrag festgelegt wurde. Die Mietdauer hat dabei keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist des Mieters. Für die fristgerechte Kündigung muss diese spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Samstage gelten dabei als Werktage. Entscheidend ist das Datum, wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Vermieters landet und nicht das Datum des Poststempels. Empfehlenswert ist an dieser Stelle die Kündigung per Einschreiben oder direkt das Einwerfen in den Briefkasten des Vermieters.
Eine längere Kündigungsfrist für den Mieter als drei Monate ist rechtlich nicht möglich. Es kann im Mietvertrag jedoch eine Mindestmietdauer vereinbart werden. Für diesen Zeitraum verzichten Mieter und Vermieter auf ihr Kündigungsrecht. Das sind maximal vier Jahre nach Abschluss des Mietvertrags.
Beispiel für den richtigen Kündigungszeitpunkt:
Ein Mieter möchte seine Wohnung zum 31. Mai kündigen. Das Kündigungsschreiben geht beim Vermieter am Mittwoch, den 04. März ein. Diese Kündigung ist fristgerecht, da der 01. März ein Sonntag und damit kein Werktag war. Wenn die Kündigung jedoch erst am Donnerstag, den 05. März eingeht, ist die Kündigung nicht mehr fristgerecht und das Mietverhältnis endet zum 30. Juni. Sofern Sie die Frist verpassen sollten, müssen Sie keine neue Kündigung schreiben. Die Kündigung wird automatisch einen Monat nach hinten verschoben.
Folgende Punkte gehören in ein Kündigungsschreiben:
- Eigene Anschrift/Kontaktdaten und Anschrift des Vermieters.
- Angabe Adresse der Mietwohnung inklusive Stockwerk.
- Zeitpunkt der Kündigung (genaues Datum).
- Empfehlenswert: Hinweis, dass falls das Schreiben beim Vermieter zu spät eintrifft, die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.
- Mitteilung, ob eine fristgerechte bzw. fristlose Kündigung vorliegt.
- Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen.
- Hinweis, dass man sich mit dem Vermieter wegen eines Übergabetermins in Verbindung setzen wird.
Fristlose Kündigung/Sonderkündigung
Unter gewissen Voraussetzungen können sowohl Mieter als auch Vermieter eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags erwirken. Das setzt eine Situation voraus, die ein weiter bestehendes Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für eine der Parteien unzumutbar macht.
Unter einer solchen Situation versteht man:
- Mieterhöhung (Kaltmiete) – Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats.
- Sanierung und damit einhergehend erhebliche Störungen des Mieters – Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats.
- Gesundheitliche Gefährdung in Form von Schimmel oder Baufälligkeit – Keine Kündigungsfrist.
- Tod des Mieters oder Verweigerung der Untervermietung – Kündigung mit Dreimonatsfrist.
Beispiel: Wenn Sie eine Ankündigung der Mieterhöhung oder Sanierung im Januar erhalten, können Sie bis Ende Februar kündigen und bereits Ende März ausziehen. Im Zweifel haben Sie auch immer die Möglichkeit, mit Ihrem Vermieter zu sprechen und eine individuelle Vereinbarung zu treffen, sofern Sie das Mietverhältnis frühzeitig beenden möchten.
Weitere interessante Informationen:
- Für Vermieter ist die Kündigung nicht so einfach wie für Mieter. Die Kündigungsfristen seitens des Vermieters sind abhängig von der Länge des Mietverhältnisses.
- Während Sie noch in der Mietwohnung wohnen, haben Sie das Hausrecht und müssen keine regelmäßigen Massenbesichtigungen tolerieren. Maximal 1-2 Termine pro Woche können angesetzt werden.
Stand: April 2021