Sie möchten ein altes Haus kaufen? Auf das sollten Sie achten
Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden – der eigenen Immobilie. Die Suche dauert häufig lange und auf dem Weg dorthin sind viele Fragen zu klären, bis der Traum endlich Gestalt annimmt. Besonders ältere Häuser weisen einen gewissen Charme auf. Doch gerade bei alten Häusern sollten Sie sich Zeit für die Kaufentscheidung nehmen, damit der Hauskauf kein Reinfall wird.
Das Budget
Wie viel Eigenheim kann ich mir
leisten? Um den Traum der eigenen vier Wände realisieren zu können,
müssen Sie Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen. Der Kauf
einer Immobilie muss daher gut geplant und durchdacht sein, gerade in
Zeiten von niedrigen Zinsen, günstigen Krediten und zahlreichen Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie sich Zeit bei der Berechnung Ihres Budgets. Mit unserem Kaufbudgetrechner können Sie selbst rechnen, wie viel Ihre Traumimmobilie kosten darf.
Die Lage und Nachbarschaft
Die Lage der Immobilie ist und bleibt das wichtigste Kriterium beim Hauskauf. Denn sie entscheidet wesentlich über den Wert des Objekts und so auch über den späteren Wiederverkaufswert. Neben der Lage ist es natürlich von Bedeutung, ob Sie sich vorstellen können, in dieser Umgebung und Nachbarschaft zu wohnen. Darüber hinaus haben wir Ihnen einige Fragen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen:
- Können Sie sich vorstellen, in dieser Nachbarschaft zu wohnen?
- Wie wirken die direkten Nachbarn?
- Sind sie in einer ähnlichen Lebenssituation (Familie, Rentner usw.)?
- Wie viel Verkehrslärm ist zu hören?
- Wie sehen die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort aus?
- Gibt es eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr?
- Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten (Kita, Schulen) für Ihre Kinder aus?
Tipp
Wenn Sie wissen, welche Kriterien für die Lage Ihrer Immobilie
wichtig sind, schreiben Sie diese am besten auf. So können Sie schnell
sehen, ob die Lage zu Ihren Bedürfnissen passt.
Der Zustand der Immobilie
Für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gilt: „Gekauft wie gesehen“. Deshalb ist es bei der Besichtigung wichtig, dass Sie sich alles genau anschauen und aufschreiben. Beim Erwerb einer älteren Immobilie kann es durchaus sinnvoll sein, dass Sie einen Experten oder einen Gutachter hinzuziehen, der den Zustand der Immobilie und deren Bausubstanz beurteilen kann. Anstehende Sanierungs- und/oder Modernisierungsarbeiten können Sie dadurch besser planen und haben eine Übersicht über die finanziellen Herausforderungen, die noch auf Sie zukommen. So werden Sie später nicht von versteckten Kosten überrascht und wissen auf was Sie sich beim Kauf der Immobilie einlassen.
Der Energieausweis
Mit Hilfe des Energieausweises können Sie auf Anhieb sehen, wie die Energiebilanz der Immobilie ist und mit welchen Energiekosten Sie rechnen müssen. Sollten Sie sich unsicher sein, könnte es durchaus Sinn machen, einen Energieberater hinzuziehen, der Ihnen die Schwachstellen der Immobilie aufzeigt und Lösungsmöglichkeiten anbietet.
Der Energieausweis funktioniert wie eine Ampel:
- Steht der Pfeil im grünen Bereich, ist der Energieverbrauch gering.
- Steht der Pfeil bei gelb oder rot gibt es viel Verbesserungspotenzial.
Hinweis
Der Verkäufer muss Ihnen spätestens bis zum Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorgelegt haben.
Welche Um- oder Ausbaumöglichkeiten sind möglich?
Die ausgesuchte Immobilie gefällt Ihnen, Sie wollen aber direkt baulich etwas verändern? Gehen Sie deshalb vor dem Kauf zum Bauamt und erkundigen Sie sich nach den örtlichen Besonderheiten, da jedes Baugebiet seine eigenen Regeln hat. Bedenken Sie, dass es bei sehr alten Häusern möglicherweise Auflagen zum Denkmalschutz gibt, die Sie in Ihren Planungen berücksichtigen müssen.
Welche Altlasten liegen vor?
Durch eine Einsicht im Grundbuch können Sie sehen, wer der Eigentümer des Grundstücks ist und auch ob noch möglicherweise Belastungen wie z. B. Grundschulden auf der Immobilie liegen. Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob alle bisherigen Anbauten und Veränderungen ordnungsgemäß aufgelistet sind, denn als neuer Eigentümer sind Sie bei einer Kontrolle dafür haftbar.
Stand: April 2021