Welche Nebenkosten kommen beim Kauf einer Immobilie auf einen zu?
Die Kaufnebenkosten machen schnell mehr als 10% des Immobilienpreises aus. Verschaffen Sie sich im Vorfeld auf jeden Fall einen Überblick, so haben Sie die Kosten im Blick, die beim Erwerb oder Bau einer Immobilie anfallen.
Notar- und Grundbuchkosten
Die Übertragung von Immobilieneigentum bedarf eines notariell beurkundeten Vertrages. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks ein Notar hinzugezogen werden muss. Erst wenn der Notar Sie im Grundbuch einträgt, ist der Kauf Ihrer Immobilie rechtsgültig.
Die Kosten für die Dienste eines
Notars sind gesetzlich geregelt und sind für alle gleich. Zusammen mit
den Gebühren für den Eintrag im Grundbuch müssen Sie mit 1,5 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten rechnen.
Hinweis
Die Kosten für den Notar richten sich ausschließlich nach dem Kaufpreis
und sind nicht vom Aufwand des Notars abhängig. Stellen Sie daher so
viele Fragen, wie Sie für nötig halten. Alle offenen Fragen sollten vor
Unterschrift beantwortet sein
Grunderwerbssteuer
Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, müssen Sie einmalig die Grunderwerbssteuer zahlen. Diese bemisst sich nach dem Kaufpreis, den Sie bezahlt haben.
Die Grunderwerbssteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. In Nordrhein-Westfalen liegt diese bei 6,5 Prozent des Kaufpreises und ist spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt zu bezahlen.
Hinweis
Wurde im Kaufvertrag eine bestimmte Summe für Küchen, Markisen
oder Möbel festgelegt, sollte geprüft werden, ob auf diese
Grunderwerbssteuer zu bezahlen ist. Für gewisse bewegliche Gegenstände
aus einer Bestandsimmobilie muss nämlich keine Grunderwerbssteuer
gezahlt werden. Um auf Nummer sicher zugehen, ziehen Sie hier einen
Steuerexperten hinzu.
Grundsteuer
Die Grundsteuer (teilweise auch Bodenzins genannt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und muss vierteljährlich gezahlt werden. Sie ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch.
Maklerkosten
Wird bei einem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ein Immobilienmakler eingeschaltet, ist eine Provision an den Makler zu entrichten. Die Höhe der Provision ist gesetzlich jedoch nicht geregelt und beträgt je nach Nachfrage und Bundesland meist zwischen drei und sechs Prozent des im Vertrag genannten Kaufpreises zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Seit dem 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass Käufer von Immobilien künftig maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen.
Gutachterkosten
Beim Erwerb einer älteren Immobilie kann es durchaus sinnvoll sein, dass Sie einen Gutachter hinzuziehen, der den Zustand der Immobilie und deren Bausubstanz beurteilen kann. So werden Sie später nicht von versteckten Kosten überrascht und wissen auf was Sie sich bei dem Kauf der Immobilie einlassen.
Doch auch bei einem Neubau kann gepfuscht worden sein. So kann z. B. Wasser an unsachgemäß verbauten Teilen in das Haus eindringen und Schimmel hervorrufen. Hilfreich ist in diesem Fall, wenn ein Gutachter den Bauprozess begleitet. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, ein Baugrundgutachten zu erstellen, das Ihnen einen Überblick über die geologischen Gegebenheiten des Grundstücks ermöglicht. Hohe Folgekosten können Sie dadurch schon im Vorfeld abschätzen und in Ihre Planungen einkalkulieren.
Wie viel ein Gutachten kostet, hängt davon ab, welche Art von Gutachten Sie beauftragen. Ein Kurzgutachten durch einen Bausachverständigen startet meist bei 500 €.
Stand: April 2021